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Reimport, EU-Neuwagen, EU-Import, EU-Autos, Kfz-Euroimport

Diese Begriffe sind insbesondere den deutschen Neuwagenkäufern bekannt, die bereits seit vielen Jahren Reimporte mit teilweise erheblichen Einsparungen in den europäischen Nachbarländern erwerben. Werksabgabepreise, Händlermargen und Steuern sind Grundlagen für die Listenpreise der Hersteller. Je höher der Anteil der Steuern, desto niedriger ist vergleichsweise der Werksabgabepreis. Da in Deutschland im Vergleich zu den übrigen EU-Ländern eine niedrige Mehrwertsteuer gilt und Zulassungssteuern hierzulande unbekannt sind, haben die Auto-Hersteller hier schon immer die höchsten Werksabgabepreise durchsetzen können. Deshalb sind etwa ein Drittel aller in Deutschland zugelassenen Pkw bereits Reimporte.

Nach EU-Recht ist ein Fahrzeug im Land der Zulassung zu versteuern. In Dänemark z.B. werden neben 25% Mehrwertsteuer noch bis zu 180% Zulassungssteuer erhoben. Dadurch sind die Autos für dänische Autofahrer bis zu 3 x teurer als z.B. in Deutschland. Insbesondere im starkumkämpften unteren Mittelklassebereich sind die Werksabgabepreise deshalb in Dänemark die niedrigsten eu-weit. Hier ergeben sich für den Reimport nach Deutschland Preisunterschiede von bis zu 5.000,- €. Bei den in Deutschland traditionell teuren Marken wie VW und Audi, kann der Preisunterschied bei einem Passat 2,0 TFSI bis zu 7.000,- € und beim Audi A4 3,0 bis zu 8.500,- € betragen.

Nach der Einrichtung des europäischen Binnenmarktes ist es den Europapolitikern bisher noch nicht gelungen, die Steuer- und Abgabenpolitik für Automobile innerhalb der EU zu harmonisieren. Das ist zwar nicht gut für eine erfolgreiche Europa-Politik, aber sehr gut für den cleveren, preisbewussten Autokäufer, der die Idee vom europäischen Markt für sich nutzen und heute noch völlig legal durch einen Reimport ein paar tausend Euro sparen kann.

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