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Zulassungssteuer

Die europäischen Mitgliedsstaaten belasten den Neuwagenkauf nicht nur mit individuellen Mehrwertsteuersätzen, sondern noch mit weiteren höchst unterschiedlichen Steuern und Abgaben. Diese zusätzlichen Belastungen für die Autokäufer führen zu extremen Unterschieden in den europäischen Listenpreisen der jeweiligen Anbieter. Kfz-Steuern, Normverbrauchsabgaben oder Zulassungssteuern sind überwiegend nach Preis, Größe, Gewicht, Umwelt- oder Sicherheitseigenschaften ausgerichtet und berücksichtigen die Verwendung des Fahrzeuges im privaten, öffentlichen oder gewerblichen Bereich.

Besondere Aufmerksamkeit zieht das dänische Steuersystem auf sich.
Neuwagenkäufer werden durch eine Zulassungssteuer von bis zu 150 % extrem belastet. In Dänemark spricht man traditionell von einer Luxussteuer, die Käufer von teuren Autos überproportional in Anspruch nimmt. Der Grundsteuersatz von 85 % gilt für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem Preis von derzeit ca. 11.000,- Euro inkl. 25 % MwSt. Alle anteilig darüber hinaus gehenden Beträge des Kaufpreises werden mit 150 % besteuert.

Für einen Kleinwagen, den ein dänischer Markenhändler bei seinem Importeur für ca. 7.600,- Euro Netto einkauft, zahlt der dänische Käufer demnach immerhin noch insgesamt ca. 18.000,- Euro inkl. Zulassungsteuer. Von diesem Endkundenpreis darf der Händler nur die 9 % Händlermarge in Höhe von 684,- Euro behalten, der Rest geht als Steuer und Abgabe an den Staat. Ein serienmäßig ausgestatteter Passat Variant Comfortline kostet als 1,8 TSI Brutto inkl. dänischer MwSt. von 25 % ca. 25.000,- Euro und als 2,0 TDI ca. 27.000,- Euro.

Inkl. Zulassungssteuer muss ein dänischer Autokäufer dann für den Benziner 57.000,- Euro und den Diesel ca. 59.000,- Euro an seinen Volkswagenhändler zahlen. Die sehr individuellen Zusatzabgaben für Benziner und Freibeträge für Diesel sind dabei berücksichtigt.

Als Grundlage für die Berechnung der Zulassungssteuer werden Werksabgabepreis, Transportkosten, Margen von Importeur und Händler sowie die darauf anfallene MwSt. in Höhe von 25 % herangezogen. Beinflussende Kriterien sind Gewicht, Kraftstoffart und -verbrauch sowie Verwendungszweck. Lkw über 12 t werden zusätzlich mit einer Straßenbenutzungsabgabe und Anhänger zusätzlich mit einer Gewichtssteuer belegt.

Fahrzeuge mit ESP, ABS, Sicherheitsgurten mit Gurtalarm sowie mit Radios wurden bereits vor Jahren durch Freibeträge entlastet. Hinzugekommen sind Steuerermäßigungen für Katalysatoren, besondere Umwelteigenschaften und niedrigem Kraftstoffverbrauch. Dagegen werden Fahrzeuge mit Verbräuchen über 5,9 l je 100 km in angepassten Stufen höher besteuert.

Wegen der unterschiedlichen Parameter mit fixen und prozentualen Zu- und Abschlägen ist die Berechnung des Nettopreises vor Steuern an Hand der veröffentlichten Endkundenpreise nur sehr eingeschränkt möglich. Selbst Annäherungswerte streuen in der Ermittlung des für den Export maßgebenden Nettopreises mit einer Fehlertoleranz von plus/minus 2.000,- Euro und mehr.

Je höher der Endkundenpreis liegt, um so höher ist das Risiko, sich hier fürchterlich zu verschätzen. Einzig die Extras werden linear mit 140 % besteuert: Endpreis dividiert durch 2,8  und 25 % MwSt. abziehen - fertig ist der Nettopreis.