IHR GUTES RECHT BEIM REIMPORT ZU SPAREN

Reimport, EU-Neuwagen, EU-Import, EU-Autos, Euroimport, Neuwagen-Import

Diese Begriffe sind insbesondere den deutschen Neuwagenkäufern bekannt, die bereits seit vielen Jahren Reimporte mit teilweise erheblichen Einsparungen in den europäischen Nachbarländern erwerben.

Werksabgabepreise, Händlermargen und Steuern bilden die Grundlage für den Listenpreise der Hersteller. Je höher der Anteil der Steuern desto niedriger ist vergleichsweise der Werksabgabepreis. Da in Deutschland im Vergleich zu den übrigen EU-Ländern eine niedrige Mehrwertsteuer gilt und Zulassungssteuern hierzulande unbekannt sind, haben die Automobilhersteller hier schon immer die höchsten Werksabgabepreise durchsetzen können.

Immer mehr deutsche Neuwagenkäufer umgehen die hohen Listenpreise gerade der deutschen Hersteller und kaufen Ihren Neuwagen im preiswerteren EU-Ausland. Inzwischen sind etwa ein Drittel aller in Deutschland zugelassenen Pkw bereits Reimporte.


Nach der Einrichtung des europäischen Binnenmarktes und des freien Warenhandels ist es den Europapolitikern bisher noch nicht gelungen, die Steuer- und Abgabenpolitik innerhalb der EU zu harmonisieren. Das ist zwar nicht gut für eine erfolgreiche Europapolitik, aber sehr gut für den cleveren, preisbewussten Autokäufer, der die Idee vom europäischen Markt für sich nutzen und durch einen Reimport völlig legal ein paar tausend Euro sparen kann.

Der Handel mit EU-Neuwagen ist ein wachsender Zweig innerhalb des Automobilmarktes. Besonders im automobilen Hochpreisland Deutschland bieten zahlreiche EU- bzw. Parallel-Importeure der interessierten Kundschaft reimportierte Neuwagen als preisgünstige Alternative zum Markenhandel an.

Aber auch Endverbraucher (Privatkunden, Unternehmer oder Inhaber von Fahrzeugflotten) können in allen EU-Ländern Fahrzeuge zur Eigenverwendung erwerben. Sie wenden sich direkt an ausländische Markenhändler um Ihren Reimport an der Quelle zu erwerben, wo sich auch der örtliche EU-Händler bedient. Wer sich auf englisch oder in der jeweiligen Landessprache mit Verkäufern verständigen kann und auch noch über Kenntnisse der landestypischen Ausstattungsvarianten verfügt, spart zusätzlich.

Europäische Markenhändler unterliegen den einheitlichen Regeln und Vorschriften des jeweiligen Herstellers und werden von diesen regelmäßig kontrolliert und zertifiziert. Alle in Großserie für den europäischen Markt produzierten EU-Neuwagen entsprechen einer einheitlichen EU-Typengenehmigung für dieses Modell und die Werksgarantie, in der Regel ausgelöst durch die Rechnungserstellung vor Übergabe des fabrikneuen Fahrzeuges, gilt sowieso europaweit bei allen Vertragshändlern und Servicebetrieben des Herstellers.